Freitestungen für Personen im Gesundheitsbereich (Bürgertest oder PCR) bitte diese Eigenerklärung ausfüllen (Blätter auch vor Ort im Zelt).

Ab dem 25.11.2022 sind Schnelltests nur noch in folgenden Fällen kostenfrei:

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Mitarbeiter und Patienten von Pflegediensten für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen
  • Beschäftigte und Leistungsempfänger nach § 29 Persönliches Budget SGB IX
  • Sie pflegen privat eine Person, die pflegebedürftig ist

Für die o.a. Anlässe nutzen Sie bitte folgende Eigenerklärung (falls Sie keinen Drucker haben, so finden Sie die Eigenerklärung auch im Zelt vor unserem Gebäude im Fach B).

Die vergünstigte Testung ist leider ab dem 25.11.2022 nicht mehr verfügbar. In allen anderen Fällen bieten wir die Testung als Selbstzahler in Höhe von EUR 10.